Möbelholzholzabfuhr

 

Zur Möbelholzabfuhr gehören alle in privaten Haushalten anfallende Sperrstücke, die aus mehr als 50 Masseprozent behandeltem oder unbehandeltem Holz bestehen. Das Sperrgut darf je Haushalt und Anmeldung ein Gesamtvolumen von 2,5 Kubikmeter nicht überschreiten.

Sperrstücke aus Holz sind z. B.: Stühle, Tische, Schränke, Regale, Betten, Bilderrahmen, Kommoden, Konsolen, auch Möbelstücke aus Pressspan mit Kunststofffunier Beschichtung. Scharniere, Griffe, kleine Polster usw. müssen nicht abgebaut werden, wenn sie weniger als 50 Masseprozent ausmachen.

Wichtig! Damit eine Verletzungsgefahr für die Mitarbeiter des Entsorgungsunternehmens ausgeschlossen wird, dürfen keine spitzen oder scharfkantigen Gegenstände wie z. B. Nägel, Schrauben, Glasscherben usw. aus den bereitgestellten Abfallgegenständen hervorstehen.

Die Attendorner Bürgerinnen und Bürger können darüber hinaus alle oben bezeichneten Altholzteile beim Recyclinghof der Hansestadt Attendorn, Mühlwiese 10 in 57439 Attendorn, montags - donnerstags von 14:00 - 17:00 Uhr und jeden 1. Samstag im Monat von 10:00 - 15:00 Uhr kostenlos abgeben.

Nicht abgeholt oder angenommen werden: Grün- und Strauchschnitt,  Renovierungsabfälle (z.B. Bauholz, Decken- oder Wandvertäfelungen, Holzboden, Laminat, Zäune, Palisaden), Gewerbeabfall, Restabfall,  Bauschutt, Lattenroste mit Metallrahmen usw.

Das Altholz muss am Abfuhrtag ab 6:00 Uhr am Straßenrand bereit stehen.